Aus Anlass der Adaptierungen des § 8e SchOG im Rahmen des Schulrechtspakets veröffentlicht das BMB einen Erlass zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der Sprachförderkurse/Sprachstartgruppen für außerordentliche SchülerInnen an den Schulen.
Der Erlass enthält u.a. folgende Neuerungen:
- Integrativ geführte Sprachförderkurse oder in geblockter Form sowie klassen-, schulstufen-, schul- oder schulartenübergreifend geführte Sprachstartgruppen
- Ausweitung des Angebots von Sprachförderkursen/Sprachstartgruppen von bisher allgemein bildenden Pflichtschulen (ausgenommen Sonderschulen) und Unterstufe AHS auf Oberstufe AHS und BMHS sowie auf Berufsschulen
- Durchführung der Sprachförderkurse/Sprachstartgruppen nur von dafür qualifizierten LehrerInnen
- Verpflichtender Einsatz von Diagnose- und Förderinstrumenten
Der Erlass steht auf der Seite des BMB zum Download zur Verfügung.